Die Einhaltung der Trinkwasserhygiene in den Liegenschaften ist ein wichtiger bestandteil für unsere Gesundheit im Umgang mit unserem Lebenmittel Nr. 1 - Trinkwasser.
Lungenentzündungen, Legionärskrankheit (Legionellose), Pontiac Fieber, Magen- und Darmerkrankungen, Schnupfen und Allergien, Müdigkeitserscheinungen, Kopfschmerzen und viele andere Erkrankungen sind alltäglich. Oftmals hervorgerufen durch eine mangelhafte Wasser-, Luft- und Oberflächenqualität in Gebäuden.
Das vom Wasserversorger gelieferte Wasser wird regelmäßig streng kontrolliert. Steriles Wasser zu liefern wäre aber übertrieben und auch nicht machbar. Somit werden Bakterien mit vorgeschriebenen Grenzwerten schon im gelieferten Wasser bei Hauseintritt miteingespült. Probleme wie erhöhte Bakterien- und Keimzahlen entstehen meist erst in der haus- oder gebäudetechnischen Anlage. Warm- und Kaltwasseranlagen, Zirkulationssysteme, Lüftungsanlagen, Whirlpool, Schwimmbad und weitere Systeme werden technisch oft nicht den Gesetzen und Normen entsprechend betrieben und gewartet. Neben Biofilm-, Stagnations- und Temperaturproblemen werden Energiesparmaßnahmen oft nicht unter Beachtung der Hygieneanforderungen angewendet.
Betreiber und Anlagenerrichter von zB Wasseranlagen müssen aus haftungsrechtlicher Sicht und nach neu novellierten Gesetzen und Normen das Trink- und Warmwasser in
Gebäuden auf mikrobiologisches Vorkommen (Bakterien & Keime wie Keimzahlen, Legionellen, Pseudomonaden usw.) überprüfen. ÖNORM B1921, EN806, B1300, DIN1717, VDI6023, Trinkwasserverordnung
etc. viele dieser Normen und Richtlinien legen genau fest, was vom Anlagenbauer bis zum Anlagenbetreiber eingehalten und durchzuführen ist.
Wir helfen Ihnen mit folgenden Leistungen Ihre Pflichten als Anlagenbetreiber einzuhalten:
Der Betreiber hat die Anlage dem Stand der Technik entsprechend zu errichten, in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und vorzusorgen, dass eine negative Beeinflussung des Wassers und der Luft hintangehalten wird. Zu diesem Zweck ist die Anlage fachgerecht von geschulten Personen zu errichten, zu warten und instand zu halten. Es haftet i.d.R. der nach dem Gesetz oder einem Vertrag für die Betriebsführung Verantwortliche.
Maria Sperl
Kundendienst-, Wartungs- und Instandhaltungsmanagerin
Sabina Selimovic
Assistentin der Geschäftsleitung
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